Steuern

Kinderfreibetrag

Anstelle von ►Kindergeld können Eltern Kinderfreibeträge erhalten. Die Kinderfreibeträge lohnen sich in der Regel nur bei höheren Einkommen. Ob die Freibeträge für Sie günstiger sind als das Kindergeld, errechnet das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer automatisch.

Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu, Alleinerziehende können diesen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Gesamten nutzen.

Der Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2023 insgesamt 6024 EUR (3012 je Elternteil).

Kinder-Zulage bei Riester-Altersvorsorge

Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, das nach 2008 zur Welt gekommen ist. Bei 300 Euro Kinderzulage pro Jahr entspricht die Förderung im Rahmen der Höchstförderdauer von 25 Jahren immerhin 7.500 Euro.

Sie können frei entscheiden, welches Elternteil die Kinderzulage erhält. Zugeteilt wird die Zulage bei nicht verheirateten Eltern dem Elternteil, der kindergeldberechtigt ist und wird so lange ausgezahlt, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Pro Kind kann nur ein Elternteil die Kinderzulage erhalten. Haben beide Elternteile einen Riestervertrag, bekommt die Mutter die Zulage. Das lässt sich auf Wunsch der Eltern aber ändern. Der Antrag auf Kinderzulage muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sie können in diesem Antrag ankreuzen, wer die Kinderzulage erhalten soll. In der Regel schickt Ihr Versicherer Ihnen den Antrag jährlich zu, wenn bekannt ist, dass Sie ein Kind oder mehrere Kinder haben. Sie können den Antrag „Ergänzungsbogen zur Beantragung der Kinderzulage“ aber auch beim ►Bundeszentralamt für Steuern für das jeweilige Jahr herunterladen.

Die staatlichen Zulagen können mit Stichtag 31. Dezember des Jahres bis zu zwei Jahren rückwirkend bei Ihrem zuständigen Versicherer beantragt werden.

Weitere Absetzungsmöglichkeiten

Im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung können weitere Freibeträge geltend gemacht werden.

Zu den teils absetzbaren Ausgaben gehören etwa Unterbringungs- und Betreuungskosten, Ausbildungsfreibeträge oder auch Entlastungsbeträge für Alleinerziehende.

Lassen Sie sich diesbezüglich bei uns beraten:

► Zur Steuerberatung der Arbeitnehmerkammer

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