Elternzeit
Auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr können Sie, sofern noch nicht verbraucht, ►Elternzeit für Ihr Kind nehmen. Die Elternzeit müssen Sie schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 13 Wochen beim Arbeitgeber anzeigen.
Achtung: Handelt es sich um einen dritten Zeitabschnitt Elternzeit, kann der Arbeitgeber diese innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrages aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
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