Elternzeit

Was ist Elternzeit?

Elternzeit bedeutet zunächst, dass Sie für eine maximale Dauer von drei Jahren nicht arbeiten müssen. Für diesen Zeitraum erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber auch kein Geld, können ihn aber für maximal 14 Monate mit Elterngeld abdecken.

Jedes Elternteil kann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Elternzeit nehmen, insgesamt maximal für drei Jahre. Dabei kann ein Anteil von höchstens 24 Monaten nach Vollendung des 3. Lebensjahres genommen werden.

Gut zu wissen: Insgesamt kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber Ihnen jedoch den dritten Abschnitt verweigern, wenn dieser nach dem dritten Geburtstag Ihres Kindes liegt. Wenn Sie mehr als drei Zeitabschnitte wünschen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Sie haben immer dann Anspruch auf Elternzeit, wenn Sie in einem bestehenden und zu Beginn der Elternzeit andauernden Arbeitsverhältnis stehen. Es kommt nicht darauf an, um was für ein Beschäftigungsverhältnis es sich handelt und wie lang ihre Arbeitszeiten sind. Das heißt, dass Sie auch als Arbeitnehmer:in in einem befristeten Arbeitsverhältnis, als Teilzeitbeschäftigte, Student:in in einer Nebenbeschäftigung, Auszubildende:r, Heimarbeiter:in und geringfügig Beschäftigte:r Elternzeit beanspruchen können.

Wie zeigen Sie Elternzeit an?

Sie müssen Ihre Elternzeit schriftlich (nicht per E-Mail, Fax etc.) bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. 

Gut zu wissen: Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres müssen Sie die Elternzeit sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich anzeigen. Wenn Sie zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres Ihres Kindes Elternzeit beantragen wollen, muss Ihr schriftlicher Antrag mindestens 13 Wochen vor deren Beginn bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen.

Unser Tipp:    
Am besten klären Sie im Vorfeld, wie Sie in der Partnerschaft die Elternzeit untereinander aufteilen wollen und ob während der Bezugszeit von Elterngeld bzw. in der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden soll.

Bitte denken Sie daran, dass nicht nur finanzielle Gründe bei der Aufteilung eine Rolle spielen sollten.

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