Mutterschaftsgeld
Wie viel Mutterschaftsgeld gibt es?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Es wird von der Krankenkasse bezahlt. Verdienen Sie mehr als 13 Euro netto am Tag, wird die Differenz zu Ihrem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der vergangenen drei Monate vor dem Monat der Geburt von Ihrem Arbeitgeber dazu bezahlt. Das bedeutet, dass Sie während des Bezugs von Mutterschaftsgeld keine finanziellen Einbußen haben.
► Siehe auch: Antrag auf Mutterschutzleistungen
Wie lange wird Mutterschaftsgeld (und Arbeitgeberzuschuss) gezahlt?
Die Dauer des Bezugs entspricht den gesetzlichen Mutterschutzfristen: sechs Wochen vor der Geburt und acht (bzw. zwölf Wochen, zum Beispiel bei Mehrlingen) nach der Geburt. Es endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel wenn Sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der ausläuft oder Sie Ihren Arbeitsvertrag gekündigt haben. Allerdings ist hier der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtig, denn Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes wird auch den Frauen gezahlt, deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor dem Beginn der Mutterschutzfrist vor der Geburt oder während der Mutterschutzfrist endet.
Gut zu wissen: Der Arbeitgeber kann sich die gezahlten Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent von der Krankenkasse erstatten lassen. Dafür gibt es ein Umlageverfahren bei den Krankenkassen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Ihren Arbeitgeber durch Ihre Schwangerschaft.
Besondere Regelungen für arbeitslose Mütter
Sie erhalten Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie bei Beginn des Mutterschutzes arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG I) haben. Es ändert sich nichts an der Höhe Ihrer Bezüge, sie werden nur durch die Krankenkasse gezahlt. Das Mutterschaftsgeld ist also so hoch wie das Arbeitslosengeld.
Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 (ALG II, das sogenannte Bürgergeld) beziehen, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Ihr ALG II wird weiterbezahlt wie gewohnt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Sie einen Mehrbedarf von 17 Prozent über dem Regelbedarfssatz bis zum Ende des Monats, in den die Entbindung fällt.
Besondere Regelungen für privatversicherte Mütter
Wenn Sie privatversichert sind, können Sie ein Mutterschaftsgeld beim ►Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Sie erhalten einmalig maximal 210 Euro sowie den Arbeitgeberzuschuss. Dieser Zuschuss Ihres Arbeitgebers berechnet sich genauso wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen, das heißt es ist der durchschnittliche kalendertägliche Nettoverdienst der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist vor der Geburt entscheidend, von dem 13 Euro pro Kalendertag der Schutzfrist abgezogen werden. Die Differenz ergibt die Höhe des kalendertäglichen Arbeitgeberzuschusses. Dabei spielt es keine Rolle, dass die privatversicherte Frau nur ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro für den gesamten Zeitraum der Mutterschutzfristen erhält. Eine weitergehende finanzielle Absicherung bleibt der privatversicherten Frau dabei selbst überlassen.
Besondere Regelungen für familienversicherte Mütter:
Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht dann, wenn Sie familienversichert und nicht erwerbstätig sind. Sie erhalten nur dann Mutterschaftsgeld, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind. Sie erhalten dann bis zu 210 Euro einmalig und auf Antrag vom Bundesversicherungsamt sowie ggf. einen Arbeitgeberzuschuss.
► Formulare und Merkblatt zum Download
Gut zu wissen: Das Mutterschutzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Zudem besteht Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn vorher Versicherungspflicht bestand und keine beitragspflichtigen Einnahmen während des Bezugs von Mutterschaftsgeld erzielt werden.
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