Antrag auf Mutterschutzleistungen
Wann sollte das Mutterschaftsgeld beantragt werden?
Das Mutterschaftsgeld sollte nicht früher als sieben Wochen und nicht später als fünf Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei der Krankenkasse beantragt werden. Ihre Frauenärztin oder Hebamme wird eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausstellen („Zeugnis über den voraussichtlichen Tag der Entbindung“). Diese muss ausgefüllt werden. Hierauf müssen unter anderem persönliche Daten sowie Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers eingetragen werden. Die ausgefüllte Bescheinigung muss an die Krankenversicherung versandt bzw. bei der Krankenkasse vorgelegt werden.
Nach der Geburt muss eine Geburtsbescheinigung mit dem Vermerk „Gültig für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit das Mutterschaftsgeld nach der Geburt für acht (bzw. zwölf Wochen bei Mehrlingen) weitergezahlt wird.
► Alles zur Höhe des Mutterschaftsgeldes finden Sie hier
Wer bekommt Mutterschaftsgeld?
Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Der Anspruch besteht auch dann, wenn Sie das Arbeitsverhältnis in der Schutzfrist begonnen haben oder Ihnen zulässigerweise, das heißt mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes, gekündigt wurde.
Wie lange wird Mutterschaftsgeld (und Arbeitgeberzuschuss) gezahlt?
Die Dauer des Bezugs entspricht den gesetzlichen Mutterschutzfristen: Sechs Wochen vor der Geburt und acht (bzw. bei Mehrlingen zwölf Wochen) nach der Geburt. Es endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel wenn Sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der ausläuft oder Sie Ihren Arbeitsvertrag gekündigt haben. Allerdings ist hier der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtig. Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes wird auch den Frauen gezahlt, deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor dem Beginn der Mutterschutzfrist oder während der Mutterschutzfrist endet.
Gut zu wissen: Der Arbeitgeber kann sich die gezahlten Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent von der Krankenkasse erstatten lassen. Dafür gibt es ein Umlageverfahren bei den Krankenkassen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Ihren Arbeitgeber durch die Schwangerschaft.
Gut vorbereitet
Viele Leistungen und notwendige Dokumente sind erst nach der Geburt zu beantragen. Um sich den Aufwand möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die Dokumente bereits vor der Geburt vorzubereiten.
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