Während des Mutterschutzes bekommen Sie Ihr volles Gehalt. Während Sie in den sechs Wochen vor der Geburt noch auf eigenen Wunsch weiterarbeiten dürften, besteht nach der Geburt Arbeitsverbot.
Während des Mutterschutzes bekommen Sie Ihr volles Gehalt. Während Sie in den sechs Wochen vor der Geburt noch auf eigenen Wunsch weiterarbeiten dürften, besteht nach der Geburt Arbeitsverbot.