34. bis 40. Schwangerschaftswoche

Während des Mutterschutzes bekommen Sie Ihr volles Gehalt. Während Sie in den sechs Wochen vor der Geburt noch auf eigenen Wunsch weiterarbeiten dürften, besteht nach der Geburt Arbeitsverbot. 

Was in dieser Zeit wichtig ist

Antrag auf Mutterschutzleistungen

Damit Sie keine finanziellen Einbußen haben, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Finanzen

Mutterschutz

In den sechs Wochen vor der Geburt kann eine Schwangere selbst entscheiden, ob sie weiterarbeiten möchte oder nicht. 

Job