Krankenversicherung für das Kind
Wann soll ich die Krankenversicherung für mein Kind beantragen?
Sie müssen den Antrag auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unverzüglich nach der Geburt stellen. Hierfür reicht es aus, den von Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellten Meldebogen auszufüllen und einzureichen. Sie erhalten diesen Meldevordruck in der Regel von der Krankenversicherung, wenn Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Falls Sie kein Mutterschaftsgeld beantragen oder Ihr Kind beim Partner versichern wollen, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dem entsprechenden Formular. Viele Krankenkassen bieten die entsprechenden Formulare auch online zum Download an.
Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung sind, muss die Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Es reicht aus, Ihrer privaten Krankenversicherung den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes zu übermitteln.
Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz Ihres Kindes in der privaten Krankenversicherung darf nicht höher sein als Ihr eigener Versicherungsschutz. Es kann also sinnvoll sein, den eigenen Versicherungsstatus rechtzeitig vor der Geburt noch einmal überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen.
Familienversicherung – was ist das?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die Familienversicherung kann bis zum 25. Lebensjahr fortgeführt werden, wenn das Kind sich noch in Ausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst leistet. Ist das Kind nicht erwerbstätig, so gilt die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr. Laut § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V sind Kinder, die „behindert und außerstande sind, sich selbst zu unterhalten“ ohne eine Altersbeschränkung familienversichert.
Welcher Elternteil ist verantwortlich?
- Bei verheirateten Paaren:
Das Kind wird in der Regel bei dem Elternteil familienversichert, der über das höchste Erwerbseinkommen verfügt.
Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist das Kind automatisch familienversichert (§ 10 SGB V). Die Geburt des Kindes muss der Versicherung aber angezeigt und in der Regel mit einem Fragebogen geprüft werden. Die Mitversicherung des Kindes ist beitragsfrei.
Sind beide Eltern in einer privaten Krankenversicherung, wird das Kind ebenfalls dort versichert. In der Regel geschieht dies über die Kindernachversicherung bei einem der beiden Elternteile. Die Anmeldung eines Kindes nach der Geburt kann formlos erfolgen und es muss auch keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Wenn beide Elternteile unterschiedlich, d. h. einer gesetzlich und der andere privat krankenversichert sind, ist die Höhe des Einkommens dafür entscheidend, wo das Kind krankenversichert wird. Verdient der privat krankenversicherte Elternteil mehr und liegt sein Erwerbseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 Euro), dann ist auch das Kind privat zu versichern. Lassen Sie sich hier von Ihrer Krankenversicherung beraten und überlegen Sie gut, welche Versicherung sich eher für Ihr Kind eignet.
Gut zu wissen: Bitte beachten Sie immer die Höhe Ihrer Einkünfte, wenn die Elternteile unterschiedlich versichert sind. Bei einer Erhöhung der Einkünfte kann es geschehen, dass plötzlich kein Anspruch auf Familienversicherung mehr besteht oder Sie Anspruch auf Familienversicherung haben. Bedenken Sie, dass dies schlimmstenfalls zu Nachforderungen Ihrer Krankenversicherung führen kann. Veränderungen bei den Einkünften fallen mit der Zeit meistens auf. Die Einkommensverhältnisse prüfen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel einmal pro Jahr. Gehen Sie hier besser kein Risiko ein und lassen Sie sich bei Veränderungen im Einkommen von Ihrer Krankenversicherung beraten!
- Bei unverheirateten Paaren:
Sind die Eltern eines Kindes beide gesetzlich versichert, kann das Kind entweder beim Vater oder bei der Mutter beitragsfrei und gesetzlich familienmitversichert werden.
Sind beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung, muss auch für das Kind eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Sind beide Elternteile in unterschiedlichen Krankenversicherungen, haben sie die Wahl – auch unabhängig vom Einkommen –, in welcher Krankenversicherung Sie Ihr Kind versichern wollen. Auch wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin mehr verdient und in der privaten Krankenversicherung ist, können Sie Ihr Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern.
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