Elterngeld

Beim Bezug von Elterngeld haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten. Sie sollten das Modell wählen, das Ihrer Lebenssituation am besten gerecht wird.

Lassen Sie sich hierzu gern von der Arbeitnehmerkammer beraten.

Eine Möglichkeit, sich die unterschiedlichen Optionen zu veranschaulichen, bietet außerdem:

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

1.1. Gestaltungsmöglichkeiten beim Elterngeld

Die Wahl Ihrer Bezugsmonate ist nicht „in Stein gemeißelt“, sondern kann auch nachträglich noch geändert werden, wenn die Bezugsmonate noch nicht begonnen haben und bislang kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Für eine Änderung reicht eine schriftliche Mitteilung an den zuständigen Sachbearbeiter/die zuständige Sachbearbeiterin Ihrer Elterngeldstelle aus. Einer Begründung bedarf es nicht.

1.2 Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus?

Elterngeld kann für 12 Monate plus 2 Partnermonate bezogen werden. Es wird für auch Basiselterngeld genannt.

Seit April 2024 gilt für die Partnermonate eine wichtige Änderung. Ein Monat der Partnermonate muss in die ersten 12 Lebensmonate des Kindes fallen. Nur für diesen Monat können Elterngeldleistungen parallel bezogen werden. Die Neuregelung gilt nicht für Früh- und Mehrlingsgeburten.

Wenn Elterngeld Plus beantragt wird, verlängert sich der Bezug um maximal weitere 14 Monate (aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus Monate). Der Auszahlungsbetrag beim Elterngeld Plus wird dann jedoch gegenüber dem Basiselterngeld halbiert.

Elterngeld Plus soll Eltern dabei helfen, in Teilzeit tätig zu sein und die entstehenden Einkommensverluste (zum Teil) aufzufangen. Auch können so beide Eltern jeweils 14 Monate in Teilzeit tätig sein und gleichzeitig Elterngeld Plus beziehen. Ziel ist dabei die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es muss aber keine Teilzeittätigkeit ausgeübt werden.

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