Teilzeit in Elternzeit
In der Elternzeit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten, wenn Sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat.
Teilzeitarbeit in der Elternzeit muss für mindestens zwei Monate geleistet werden und einen Umfang von mindestens 15 und maximal 32 Wochenarbeitsstunden im Monatsdurchschnitt umfassen. Ist Ihr Kind noch nicht drei Jahre alt, muss die Elternteilzeit spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beträgt die Antragsfrist dagegen 13 Wochen.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Elternteilzeitantrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung Ihres Teilzeitwunsches in der Elternzeit muss schriftlich und mit Begründung innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Elternteilzeitantrags erfolgen. Versäumt Ihr Arbeitgeber diese Ablehnungsfrist, dann haben Sie automatisch den Teilzeitanspruch. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes beträgt die Ablehnungsfrist für Ihren Arbeitgeber übrigens acht Wochen.
Gut zu wissen: Während der Elternzeit können Sie auch Teilzeitarbeit bis maximal 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt bei einem anderen Arbeitgeber leisten. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Arbeitgeber der Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber zugestimmt hat.
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