Die Geburt melden

Anzeige der Geburt

Wenn Sie Ihr Kind im Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt bringen, wird die Geburt automatisch an das Standesamt gemeldet. Wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen, müssen Sie die Geburt dem Standesamt persönlich und innerhalb von einer Woche mitteilen. Sie bekommen dafür von Ihrer Hebamme/Ihrem Geburtshelfer bzw. von der Ärztin/vom Arzt eine Geburtsbescheinigung.

Die Beurkundung erfolgt nicht an Ihrem Wohnort, sondern am Geburtsort Ihres Kindes. Eine Auflistung der Unterlagen, die Sie für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen, finden Sie

► hier für Bremen Mitte und Bremen Nord

► hier für Bremerhaven

Gut zu wissen: Die erforderlichen Unterlagen können Sie mit der Geburt im Krankenhaus abgeben, dieses leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter. Das Standesamt schickt Ihnen die Geburtsurkunden in diesem Fall nach Hause oder vereinbart einen Termin mit Ihnen.

Gut zu wissen: Sofern Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, kommt die Anerkennung der Vaterschaft in Betracht. Diese kann auch schon vor der Geburt anerkannt werden und erspart Ihnen weitere bürokratische Hürden. ►Siehe Anerkennung der Vaterschaft

Anmeldung bei der Meldebehörde

Die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgt durch das Standesamt.

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