Schutzpflichten des Arbeitgebers

Sobald Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, muss er die notwendigen Schritte ergreifen, um sowohl Ihren als auch den Schutz Ihres Kindes sicherzustellen.

Den Arbeitgeber treffen folgende Pflichten:

  • Die Schwangerschaft den Aufsichtsbehörden melden
  • Die Tätigkeit auf mögliche Gefährdungen hin überprüfen und auf Grundlage der Beurteilung Anpassungen des Arbeitsplatzes vornehmen bzw. Sie falls notwendig von der Arbeit freistellen ► Gefährdungsbeurteilung
  • Ihnen ein Gespräch anbieten, um mögliche und geeignete Schutzmaßnahmen zu besprechen

Auch nach der Geburt treffen den Arbeitgeber Schutzpflichten. Stillen Sie Ihr Kind und kehren an Ihren Arbeitsplatz zurück, muss dieser nach den im Mutterschutzgesetz verankerten Pflichten einiges beachten ►Stillen und Arbeiten

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